Schroeters Weblog

Beiträge zur Islam-Aufklärung

Archive for April 2009

Kritik an Deutscher Bischofskonferenz

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Gastbeitrag von Reinhard Wenner

 

Verharmlosung eines Straftatbestandes in einer Islam-Broschüre der DBK

  

Der Koran erlaubt den Muslimen, ihre Frauen zurecht zu weisen und sogar handgreiflich zu werden. Denn wenn ein Muslim auch nur befürchtet(!), dass eine Frau unbotmäßig werden könnte, kann er sie ermahnen, im Eheleben zurücksetzen und schließlich auch schlagen, Koranvers 4,34. Der Koran-Allah gibt den Ehemännern also schon bei einem Verdacht einen Katalog von Maßnahmen an die Hand.

Natürlich hören Muslime nicht gern, wenn man ihnen vorhält, der Koran-Allah erlaube es ihnen, ihre Frauen zu schlagen. Da wird dann gesagt, welche vielen Bedeutungen das Wort Schlagen im Arabischen habe. Zudem sei im Koranvers 4,34 mit „Schlagen“ nur ein leichter Schlag mit einem Zahnhölzchen gemeint, und mehr sei auch nicht erlaubt. Aber man braucht nur in den Koran zu sehen. Er sieht eine Steigerung der Maßnahmen vor: Erst Ermahnung, dann Zurücksetzung und Ausschluss vom Eheleben, schließlich Schlagen. Wenn aber nur mit einem Zahnhölzchen geschlagen werden dürfte, wäre dieses Schlagen im Vergleich zur Zurücksetzung im Eheleben geradezu lächerlich.

Verharmlosend geht leider auch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) mit diesem Korantext um. Sie schreibt in ihrer Arbeitshilfe 172 „Christen und Muslime in Deutschland“ vom 23. September 2003 auf Seite 192 zum Züchtigungsrecht im Koran:

„Die Frau schuldet dem Mann Gehorsam; die Fortsetzung des eben zitierten Koranverses (4,34) ermächtigt den Mann für den Fall, dass er sich dieses Gehorsams nicht sicher genug sein zu können meint, zu einer abgestuften Folge von Züchtigungsmaßnahmen, die bis zur Anwendung körperlicher Gewalt reichen. Dort (nämlich im Koran) heißt es wörtlich: ´Und wenn ihr fürchtet(!), dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!´ Trotz dieses Textes, der die Gefahr birgt, von gewalttätigen Ehemännern als religiöse Rechtfertigung ihres Tuns benutzt zu werden, hängt allerdings das tätliche Geschehen in der Ehe bei Muslimen genau wie bei Christen nicht nur von einem einzigen Schriftwort ab. Ob es zu entsprechenden Übergriffen kommt oder nicht, entscheidet sich in der Realität nicht primär an dem Züchtigungsrecht, dass die Scharia im Anschluss an den Koran dem Mann traditionell einräumt, sondern am Maß der Kultiviertheit und der Harmonie, dass die Partner erreicht haben.“

         Ich halte diesen Text aus der Arbeitshilfe der DBK für einen Skandal. Denn der Korantext ist trotz der Verharmlosung in der Broschüre der DBK eine religiöse Rechtfertigung für Schläge, nämlich für eine Körperverletzung und damit für eine Straftat, vgl. §§ 223-226 StGB. Und dann noch diese unsägliche Anmerkung in der Arbeitshilfe, zu Übergriffen komme es ja auch nur, wenn in einer Ehe kein entsprechendes Maß an Kultiviertheit und Harmonie bestehe. Mit solch einer Bemerkung kann man jede Straftat verharmlosen, auch Mord, Versklavung, Folter, Vergewaltigung. Denn alle diese Verbrechen kommen ja vor, weil es beim Täter an Kultiviertheit und zwischen Täter und Opfer an Harmonie fehlt.

 

Ein Blick ins Neue Testament

Jesus erlaubt dem Mann nicht, seine Frau zu schlagen. Die Verfasser der Broschüre aber merken an, dass auch in christlichen Ehen der Umgang miteinander nicht von einem einzigen Schriftwort abhänge. Das klingt sooo verständnisvoll. Da spielt es denn auch keine Rolle, dass der Koran-Allah das Schlagen als Erziehungsmaßnahme nicht nur duldet, sondern ausdrücklich anordnet und sogar die Reihenfolge der einzelnen Maßnahmen festgelegt hat.

         Statt die koranische Erlaubnis zum Schlagen der Ehefrauen anzuprangern und auch die handfesten Auseinandersetzungen in manchen Ehen von Christen deutlich als moralisch verwerflich und strafrechtsrelevant zu bezeichnen, wird in der Broschüre der DBK um Verständnis für die koranische Position geworben.

Die Deutsche Bischofskonferenz – eine moralische Instanz? Im Hinblick auf Gewalt in der Ehe wohl nur mit Einschränkungen.

 

Reinhard Wenner 

 

 

  

Written by schroeter

April 22, 2009 at 18:09 pm

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DBK für islamischen Religionsunterricht

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Leserbrief

zu

Kirche für islamischen Religionsunterricht

Zollitsch: Moschee-Bau gehört zur Religionsfreiheit – Religionsunterricht fördert die interreligiöse Kompetenz der Schüler

(Die Tagespost, Kath. Zeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur, 26.03.2009)

 

Laut Tagespost ist der Islam für die Deutsche Bischofskonferenz und ihren Vorsitzenden Erzbischof R. Zollitsch eine Religion. Er habe daher das Recht auf den Bau von Moscheen, konfessionellen Islamunterricht an staatlichen Schulen und den Status einer Körperschaft. Übersehen wird, dass der Islam eine Politreligion mit Überlegenheitsanspruch, totalitären Zügen und mit eigenem Rechtssystem, der Scharia, ist. Sie basiert auf dem Grundsatz der Verschiedenheit, das bedeutet, es gibt unterschiedliches Recht für Muslime und Nicht-Muslime, Frauen und Männer. Mit dem deutschen Recht und den universalen Menschenrechten ist das islamische Recht daher nicht vereinbar. Übersehen wird auch Allahs Erlaubnis zum „Töten bei Berechtigung“ und der durch Koran und Sunna geschürte und legitimierte Judenhass.

 

Mit ihren Pro-Islam-Plädoyers macht sich die DBK noch unglaubwürdiger als Schäubles DIK, die immerhin ein paar kluge und gegen die Islamverbände protestierende säkularisierte Muslime in ihren Reihen hat.

Vielleicht fehlen der DBK säkularisierte Christen? DBK und DIK unterstützen die „futuh“ (Eroberungen) des Islam hierzulande. Beide werden mit unseren Steuergeldern finanziert. Unglaublich!

Nach Prof. Dr. Carlo Schmidt muss ein Demokrat „den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen, um sie umzubringen.“ (Rede vom 8.9.48 im Parlamentarischen Rat) Diesen Mut wünsche ich der DBK.

   

Dr. Hiltrud Schröter, 02.04.2009

 

 

Written by schroeter

April 2, 2009 at 10:54 am

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