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Islam – Gewalt – Paradies
Gastbeitrag von Helmut Zott:
Yussuf – Trilogie
Yussufs Werdegang
Ein Mensch, vom Schicksal auserkoren
und irgendwo ganz arm geboren,
kam hergereist aus fremden Landen
samt seinen Eltern und Verwandten.
Er lebte fromm und gottergeben,
bestrebt in seinem Erdenleben
nach Allahs Willen und Beschluss,
den man als Moslem achten muss,
sich zu verhalten und zu handeln,
um auf dem rechten Pfad zu wandeln.
Der Predigt lauschte er bedächtig,
die wortgewandt und geistesmächtig
der Imam sprach in der Gemeinde,
wenn sie sich zum Gebet vereinte.
In der Moschee, wo man erklärt,
was Allah will, wo man erfährt,
dass töten und getötet werden,
Allah gebietet hier auf Erden,
bat er den Imam noch um Rat,
und schritt hernach zur letzten Tat.
Es kam die Nachricht über Nacht:
„Der Yussuf hat sich umgebracht,
für den Islam ist er gestorben
und hat Unsterblichkeit erworben“.
Als seine Bombe detonierte,
schrie er – „Allah!“ – und krepierte.
Yussufs Heldentat
Ein Mensch, darüber sehr entsetzt,
dass man im Namen Gottes hetzt,
kann nicht begreifen und erfassen,
dass Muselmänner andere hassen.
Nur wer an Allahs Worte glaubt,
und tut, was der Prophet erlaubt,
den wird der Allerbarmer lenken
und Paradiesesfreuden schenken.
Heute soll gefeiert werden,
denn für Muslime hier auf Erden
geht die Kunde um die Welt:
„Der Yussuf ist ein großer Held!“
Für den Islam ist er gestorben,
und hat Unsterblichkeit erworben!
Um Feinde Allahs zu vernichten
und Gottes Herrschaft aufzurichten,
hat er, das Höchste zu erstreben,
sein junges Leben hingegeben.
Freudig wird das Wort vernommen,
er sei ins Paradies gekommen!
Selbst seine Mutter strahlt und lacht,
ihr Yussuf hat sich umgebracht,
und wird ins Reich der Lüste eilen,
um dort in Ewigkeit zu weilen.
Als seine Bombe detonierte,
schrie er – „Allah!“ – und krepierte.
Für viele Leute, die dort standen,
war keine Zeit zur Flucht vorhanden,
sie wurden in den Tod gerissen,
ohne Mitleid und Gewissen.
Nach Allahs Willen und Gebot,
erlitten sie zu Recht den Tod.
Wer Allah einen Sohn andichtet
ist schuldig und wird hingerichtet,
und wer den Mohammed beleidigt,
wird ebenfalls zu Recht beseitigt.
Die Heldentat, die er vollbracht,
hat Yussufs Eltern reich gemacht.
Yussufs Heimstatt
Ein Mensch erringt den höchsten Sieg:
er kämpft und stirbt im Glaubenskrieg.
Weil man den Krieg dann heilig hieß,
darf Yussuf gleich ins Paradies.
Das ist ein ganz besonderer Ort:
glutäugig sind die Frauen dort;
es strömen Bäche, fließt der Wein,
ein Duft durchzieht den grünen Hain.
Man tauscht den ganzen Erdenfrust
für eine Ewigkeit an Lust.
Dort kriegt man für die Knabenliebe,
nicht wie auf Erden Peitschenhiebe,
und das Entjungfern macht viel Spaß,
wo denn im Leben kann man das!
Mit Allahs Segen und viel Freude
zerreißt man viele Jungfernhäute.
Ist dann der Pimmel schlaff und schmächtig,
hilft Allah schon, er ist ja mächtig.
Bald ist die Erdenpein vergessen,
beim Saufen, Huren und beim Fressen.
Die Frommen, die ins Jenseits drängen,
und freudig in die Luft sich sprengen,
sind zahlreich und sie werden mehr,
wo nimmt man nur die Huris her!
Schenkt man der neuen Kunde Glauben,
gibt es statt Jungfraun nur noch Trauben.
Helmut Zott
Minarette in der Schweiz
Gastbeitrag von Dipl.-Chem. Dr. Hans Penner
Brief an Herrn Hartmut Steeb, Deutsche Evangelische Allianz
Kopie bitte ggf. an Dienststellenleiter weitergeben.
Sehr geehrter Herr Steeb,
hiermit richte ich die dringende Bitte an Sie, auf die Schweizerische Evangelische Allianz einzuwirken, damit diese nicht den Bau islamischer Minarette unterstützt.
Minarette sind Symbole islamischer Macht, die nicht der Religionsausübung, aber der antichristlichen Propaganda dienen. Der Islam ist eine totalitäre religiöse Ideologie, die unter Mißachtung der Menschenrechte nach Weltherrschaft strebt. Der Islam unterminiert die freiheitliche Rechtsstaatlichkeit, die auf einer Trennung von Staat und Religion beruht. Eine solche Trennung ist im Islam undenkbar.
Wie Herr Dr. Gassmann dankenswerterweise mitteilte, stimmt die Schweiz am 29.11.2009 über den Bau von Minaretten ab.
Der Verband evangelischer Freikirchen und Gemeinden in der Schweiz (VFG), die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA), der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK), die katholische Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Christkatholische Kirche in der Schweiz, alle evangelisch-reformierten Kantonalkirchen, die katholischen Bistümer und Gebietsabteien, die Evangelisch-methodistische Kirche (EMK) und die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten (STA) befürworten den Bau von islamischen Minaretten.
Diese christlichen Organisationen kennen das Wesen des Islam nicht und haben nicht wahrgenommen, daß wir uns in einem Kulturkampf befinden, bei dem es um die Islamisierung Europas geht. Die weltweite massenhafte Tötung von Christen durch Mohammedaner wird von diesen Organisationen ignoriert.
Bei christlichen Verantwortungsträgern ist eine geistliche Knochenerweichung festzustellen. Dem Kampf des Glaubens wird ausgewichen. Die Aufforderung des Paulus: „Wacht, steht im Glauben, erweist euch als Mann und seid stark!“ wurde augenscheinlich aus dem Repertoire der heutigen Gemeindehirten gestrichen.
Ich hoffe auf eine Verbreitung und Unterstützung dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner
PS: Befürwortende Schreiben bitte ich nicht an mich, sondern an Herrn Steeb ( info@ead.de ) zu schicken.
Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht
Gastbeitrag: Einladung zur Demo
„Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht“
Liebe Mitglieder in der „Bürgerbewegung Pax-Europa“ (BPE)!
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!
Im Emblem der BPE haben wir drei entscheidende Begriffe formuliert: Menschenrechte, Demokratie sowie die Verteidigung unserer Gesellschaft gegen die Islamisierung. Zu den Menschenrechten gehört wesentlich auch die Religionsfreiheit.
Damit meinen wir natürlich nicht jene Religionsfreiheit, welche sich ZMD, DITIB und Co erstreiten wollen, um unsere gesamte Gesellschaftsordnung unter das Gesetz Allahs zu zwingen. Zum Menschenrecht der Religionsfreiheit im Sinne der Aufklärung sowie unseres Grundgesetzes gehört die Möglichkeit, sich über seine Religion kritisch zu äußern und sie auch verlassen zu können.
Vom real existierenden Islam dagegen wissen wir um die teils tödliche Bedrohung von Konvertiten. Erst kürzlich mussten zwei Muslime, die sich für den christlichen Glauben interessierten, aus der Justizvollzugsanstalt Bremen in eine andere JVA verlegt werden. Darüber berichtet freilich keine Zeitung. Ich erfuhr es vom dortigen Gefängnispfarrer.
Wer die Biographien von Konvertiten kennt, den graust es!
In Dresden wurde eine Muslima von einem Nichtmuslim erstochen, der offensichtlich ihre Religionszugehörigkeit beschimpfte. Der Mann gehört schwer bestraft. Keine Frage! Wenn ich jedoch daran denke, welchen Aufstand und welchen Hass es in der islamischen Welt gab, als der Tod der Muslima bekannt wurde, frage ich mich nach unserer Ergriffenheit und unserem Engagement, wenn z.B. Konvertiten in islamisch geprägten Ländern verhaftet werden und mit furchtbaren Strafen rechnen müssen. Im Grunde haben wir es uns noch gar nicht recht klargemacht, heute bereits für die Menschenrechte unserer Enkel kämpfen zu müssen.
Warum schreiben wir dies?
Wir BPE-Vorstandskollegen René Stadtkewitz und Wilfried Puhl-Schmidt bereiten gerade eine Mahnwache an der iranischen Botschaft in Berlin vor. Wir wollen dagegen demonstrieren, dass im Iran Konvertiten inhaftiert sind, die einer möglicherweise blutigen Strafe entgegensehen. Vom Parlament beschlossene Gesetzesentwürfe sehen Auspeitschen, Essensentzug und auch die Todesstrafe vor.
Ganz konkret gilt unsere Sorge zwei Frauen (Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh Esmaeilabad), die wegen ihres Übertritts zum Christentum seit März 2009 mit 25 anderen Frauen in einer(!) Zelle eingesperrt sind.
Gemäß dem Selbstverständnis der BPE als Menschenrechtsorganisation arbeiten wir eng mit Mitgliedern der „Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte“ (IGFM) zusammen, um die Demo zu realisieren. Wir möchten Sie ausdrücklich zu dieser Demo einladen. Besser gesagt: wir bitten Sie geradezu darum, sich zu beteiligen. Die Muslime würden lachen und spotten, wenn wir nur 50 Demonstranten auf die Beine brächten.
Wann und Wo?
Die Demo findet am Samstag den 15.8.2009 in der Zeit von 11.00 – 13.00 Uhr vor der iranischen Botschaft statt. Diese liegt in der Podbielskiallee 67, 200 Meter von der U-Bahn-Haltestelle „Podbielskiallee“ entfernt.
Vielleicht wird Ihre Entscheidung zur Teilnahme an der Demo auch dadurch beflügelt, unserer Hauptstadt einen Besuch abzustatten.
Die DB macht übrigens zusammen mit Berliner Hotels günstige Angebote. Im Moment am günstigsten ist z.B. Hin- und Rückfahrt (mit Bahncard) incl. 1 Nacht im Hotel mit Frühstück für 89 € pro Person im DZ. Eine Verlängerung um eine Nacht kostet zusätzlich 33 €. An jedem Bahnhof liegt dazu Informationsmaterial aus. Diese Angebote sind freilich sehr begehrt. Wie wär´s mit einer baldigen Entscheidung?
In der Hoffnung, dass viele Leser dieser Zeilen sich angesprochen fühlen, grüßen wir alle nachdenklichen Zeitgenossen.
René Stadtkewitz und Wilfried Puhl-Schmidt
Gegen einen fragwürdigen Trend
Gastbeitrag von Wilfried Puhl-Schmidt
An die Redaktion von „Die Tagespost“
Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,
Erlauben Sie mir bitte eine kritische Anmerkung zur Titelseite Ihrer Zeitung vom 26.3.2009, in welcher Sie u.a. die positive Einstellung der katholischen Kirche zum Islamunterricht beschreiben. Ich denke, dass meine folgenden Zeilen zu diesem Thema Ihren Artikel um entscheidende Anmerkungen ergänzen. Für eine Veröffentlichung wäre ich dankbar. Der im Leserbrief erwähnt Rahmenplan liegt mir freilich vor. Ich habe ihn mir beim Kultusministerium in Stuttgart besorgt. Die Konflikte, die sich später für die Schüler ergeben, machen mich sehr nachdenklich. Meine vielen Gespräche mit Konvertiten haben mich zu dem folgenden Leserbrief veranlasst.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Puhl-Schmidt
Leserbrief
Gegen einen fragwürdigen Trend
Eine Vielzahl von Fragen hat sich bei mir gesammelt, nachdem ich die positive Einstellung von Herrn Erzbischof Zollitsch zum islamischen Religionsunterricht gelesen habe. Nur einige wenige seien hier formuliert.
1) „Akademisch ausgebildete Lehrer“ müssten den Religionsunterricht erteilen. Ich frage: Nach welchem Gesichtspunkt sollte die Qualität einer akademischen Ausbildung bewertet werden? Sollten die islamischen Lehramtsstudenten zu kritischen Grundfragen an Allah, an den Koran und an die Biographie Mohammeds befähigt werden, um ihren späteren Schülern eine echte Glaubensentscheidung zu ermöglichen? Dürfen sie die Entstehungsgeschichte des Koran hinterfragen? Werden sie zu historisch-kritischem Denken befähigt, um somit die wörtliche sowie überall und ewig gültige Bedeutung der Worte Allahs zu überdenken?
2) Im Rahmenplan zum Islamunterricht für die Grundschulen in Baden- Württemberg lese ich:
a) …. dass Gott den Menschen … für die Ewigkeit bestimmt hat.“ Was wird später in dem Schüler vorgehen, wenn er jene Koranverse liest, in denen Allah Menschen für die Hölle prädestiniert hat (32,13 und 11,119) und das Höllenfeuer auch persönlich schürt, wenn es zu erlöschen droht (17,97)?
b) Weiter lese ich im Rahmenplan „…dass kein Mensch etwas dafür kann, wo er geboren wurde … und dass zum Glauben die Freiheit gehört.“ Soll den Schülern damit in die geistige Wiege gelegt werden, dass sie später in freier Entscheidung auch einen anderen Glaubensweg gehen dürfen als den des Islam? Welche schiittische oder sunnitische Rechtsschule bietet auch nur den Hauch einer theologischen Bestätigung dieser Worte? Bestätigt ein Blick in den real existierenden Islam wie z.B. in Pakistan oder der Türkei diese These?
c) Weiter lese ich im Rahmenplan „dass Gott die Menschen nicht in die Irre gehen ließ“. Was geht in der Lehrerin vor, wenn sie doch um Allahs Offenbarung weiß, „ dass Er in die Irre führt, wen Er will und wen Er will, den bringt Er auf den geraden Weg“ (6,39). Wann wird sie den Schülern sagen, „dass Allah straft, wen Er will und vergibt, wem Er will“ (5,40)? Wie wird die Lehrerin dastehen, wenn ein nachdenklicher Schüler nach 10 Jahren zu ihr kommt und sie fragt, warum sie ihm Allahs Worte in Sure 2,7 und 9,93 verschwiegen hat, in denen Er die Herzen der Menschen versiegelt hat, damit sie den Koran nicht verstehen (6,25) und sie dafür auch noch bestraft? Wird sie später an den Fragen ihrer nachdenklichen ehemaligen Schüler zerbrechen, denen sie eine heile friedfertige Glaubenswelt des Islam verkündet hat?
d) Im Themenfeld 15 des Rahmenplanes lese ich: „Für Freundschaft und menschliche Nähe unabhängig von Herkunft, Religion und Weltanschauung.“ In welchem Zwiespalt wird sich ein Schüler fühlen, wenn er Allahs Wort in den Suren 3,118 und 5,51 liest: „Nimm keinen Ungläubigen zum Freund!“ Wie will die Lehrerin ihren ehemaligen Schülern in die Augen schauen?
e) Im Themenfeld des Rahmenplanes lese ich von Mohammed, durch seine „in jeder Hinsicht vollkommenen menschlichen Eigenschaften schafft er es, die Menschen zum wahren Menschsein zu führen.“ Warum blendet die Lehrerin aus, dass Mohammed die jüdischen Stämme aus Medina vertrieb und enteignete sowie teilweise massakrierte ? Warum verschweigt sie, dass er jene zu töten befahl, die dem Islam abschworen? Wie kommen später die Schüler mit dem geschönten Mohammedbild klar, wenn sie erfahren, dass er Auftragsmorde erteilte?
3) Insgesamt fragt sich der kritische Zeitgenosse, ob die friedlichen und positiven Inhalte des Rahmenplanes möglicherweise nur für die Kultusministerien formuliert wurden, deren Beamte sich weder mit dem real existierenden Islam noch dem Koran oder der Sunna beschäftigt hatten. Wer hat übrigens Einblick in die „Rahmenpläne“ der Koranschulen und Koraninternate? Wer vergleicht die Freitagspredigten türkischer Imame mit dem Rahmenplan für 2-4 Klässler an öffentlichen Schulen? Wie würde ein zum Islam Konvertierter den Rahmenplan bewerten, nachdem er Allahs Wort an die Gläubigen in Koranvers 9,111 verinnerlicht hat: „Sie kämpfen auf Allahs Weg, und so töten sie und werden getötet“? Was würde andererseits ein Moslem, der dem Islam abgeschworen hat, sagen, wenn er den Rahmenplan für den Islamunterricht an öffentlichen Schulen in Baden Württemberg liest? Es wäre zu wünschen, dass Erzbischof Zollitsch seinen kritischen Bemerkungen nachdenklich zugehört hätte.
Wilfried Puhl-Schmidt
geschrieben und von der „Tagespost“ veröffentlicht im April 2009
Dringliche Bitte an die Deutsche Bischofskonferenz
Gastbeitrag von Dipl.-Chem. Dr. Hans H. Penner
An: Herrn Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, Deutsche Bischofskonferenz
Sehr geehrter Herr Dr. Zollitsch,
auf einer Münchener Tagung mit dem leider inzwischen verstorbenen Kardinal Leo Scheffczyk sagte ein Wiener Rechtsanwalt: „Zweimal wurden wir von den Türken belagert. Die dritte Belagerung haben wir anscheinend schon verloren!“
Frau Dr. Hiltrud Schröter ist eine ausgezeichnete Kennerin des Islam. Sie äußert sich sachbezogen und kompetent (siehe http://schroeter.wordpress.com). Es ist betrüblich, daß die wertvolle Arbeit von Frau Dr. Schröter in einem Schreiben des Islamexperten der Deutschen Bischofskonferenz vom 08.10.2008 diskreditiert wurde.
Wer den real existierenden Islam durch berufliche Tätigkeit in islamischen Ländern kennt, ist immer wieder überrascht, wie politische und kirchliche Theoretiker, beispielsweise Professor Troll, die islamische
Wirklichkeit verdrängen.
Als das Grundgesetz unserer Republik geschaffen wurde, war der Islam noch kein Thema. Artikel 4 GG „(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“ ist auf den Islam nicht anwendbar.
Auf den Islam trifft am ehesten der Begriff „Politreligion“ zu, der im GG nicht vorkommt. Der Islam beschränkt sich nicht auf die transzendente religiöse Frage nach Gott, sondern besteht vorrangig aus Handlungsanweisungen, wie die Macht des Islam auf die ganze Welt ausgedehnt werden kann und zwar mit Gewalt.
„Es gibt drei Hügel, von denen das Abendland seinen Ausgang genommen hat: Golgatha, die Akropolis in Athen, das Kapitol in Rom. Aus allen ist das Abendland geistig gewirkt, und man darf alle drei, man muss sie als Einheit sehen“ (Theodor Heuß). Die griechische Wurzel der Freiheit des Denkens ist die Voraussetzung europäischer Naturwissenschaft und Technik. Gedankenfreiheit kennt der Islam nicht. Das Römische Recht trennt ius und fas und achtet das Naturrecht. Diese Voraussetzungen europäischer Rechtsstaaten kennt der Islam nicht. Auf Golgatha hat Jesus das Schuldproblem der Menschheit gelöst. Das Bekenntnis zum Apostolicum, der Basis aller christlichen Konfessionen, wird in islamischen Ländern mit dem Tod bestraft.
Im Gegensatz zur Auffassung des Bundesinnenministers ist der Islam in die europäische Kultur nicht integrierbar und mit dieser auch nicht harmonisierbar. Ich richte die dringliche Bitte an die Deutsche Bischofskonferenz, die christlich-abendländische Kultur gegen eine Unterjochung durch den Islam zu verteidigen.
Ich hoffe auf eine Verbreitung dieses Schreibens in der Bevölkerung.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner
Kritik an Deutscher Bischofskonferenz
Gastbeitrag von Reinhard Wenner
Verharmlosung eines Straftatbestandes in einer Islam-Broschüre der DBK
Der Koran erlaubt den Muslimen, ihre Frauen zurecht zu weisen und sogar handgreiflich zu werden. Denn wenn ein Muslim auch nur befürchtet(!), dass eine Frau unbotmäßig werden könnte, kann er sie ermahnen, im Eheleben zurücksetzen und schließlich auch schlagen, Koranvers 4,34. Der Koran-Allah gibt den Ehemännern also schon bei einem Verdacht einen Katalog von Maßnahmen an die Hand.
Natürlich hören Muslime nicht gern, wenn man ihnen vorhält, der Koran-Allah erlaube es ihnen, ihre Frauen zu schlagen. Da wird dann gesagt, welche vielen Bedeutungen das Wort Schlagen im Arabischen habe. Zudem sei im Koranvers 4,34 mit „Schlagen“ nur ein leichter Schlag mit einem Zahnhölzchen gemeint, und mehr sei auch nicht erlaubt. Aber man braucht nur in den Koran zu sehen. Er sieht eine Steigerung der Maßnahmen vor: Erst Ermahnung, dann Zurücksetzung und Ausschluss vom Eheleben, schließlich Schlagen. Wenn aber nur mit einem Zahnhölzchen geschlagen werden dürfte, wäre dieses Schlagen im Vergleich zur Zurücksetzung im Eheleben geradezu lächerlich.
Verharmlosend geht leider auch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) mit diesem Korantext um. Sie schreibt in ihrer Arbeitshilfe 172 „Christen und Muslime in Deutschland“ vom 23. September 2003 auf Seite 192 zum Züchtigungsrecht im Koran:
„Die Frau schuldet dem Mann Gehorsam; die Fortsetzung des eben zitierten Koranverses (4,34) ermächtigt den Mann für den Fall, dass er sich dieses Gehorsams nicht sicher genug sein zu können meint, zu einer abgestuften Folge von Züchtigungsmaßnahmen, die bis zur Anwendung körperlicher Gewalt reichen. Dort (nämlich im Koran) heißt es wörtlich: ´Und wenn ihr fürchtet(!), dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!´ Trotz dieses Textes, der die Gefahr birgt, von gewalttätigen Ehemännern als religiöse Rechtfertigung ihres Tuns benutzt zu werden, hängt allerdings das tätliche Geschehen in der Ehe bei Muslimen genau wie bei Christen nicht nur von einem einzigen Schriftwort ab. Ob es zu entsprechenden Übergriffen kommt oder nicht, entscheidet sich in der Realität nicht primär an dem Züchtigungsrecht, dass die Scharia im Anschluss an den Koran dem Mann traditionell einräumt, sondern am Maß der Kultiviertheit und der Harmonie, dass die Partner erreicht haben.“
Ich halte diesen Text aus der Arbeitshilfe der DBK für einen Skandal. Denn der Korantext ist trotz der Verharmlosung in der Broschüre der DBK eine religiöse Rechtfertigung für Schläge, nämlich für eine Körperverletzung und damit für eine Straftat, vgl. §§ 223-226 StGB. Und dann noch diese unsägliche Anmerkung in der Arbeitshilfe, zu Übergriffen komme es ja auch nur, wenn in einer Ehe kein entsprechendes Maß an Kultiviertheit und Harmonie bestehe. Mit solch einer Bemerkung kann man jede Straftat verharmlosen, auch Mord, Versklavung, Folter, Vergewaltigung. Denn alle diese Verbrechen kommen ja vor, weil es beim Täter an Kultiviertheit und zwischen Täter und Opfer an Harmonie fehlt.
Ein Blick ins Neue Testament
Jesus erlaubt dem Mann nicht, seine Frau zu schlagen. Die Verfasser der Broschüre aber merken an, dass auch in christlichen Ehen der Umgang miteinander nicht von einem einzigen Schriftwort abhänge. Das klingt sooo verständnisvoll. Da spielt es denn auch keine Rolle, dass der Koran-Allah das Schlagen als Erziehungsmaßnahme nicht nur duldet, sondern ausdrücklich anordnet und sogar die Reihenfolge der einzelnen Maßnahmen festgelegt hat.
Statt die koranische Erlaubnis zum Schlagen der Ehefrauen anzuprangern und auch die handfesten Auseinandersetzungen in manchen Ehen von Christen deutlich als moralisch verwerflich und strafrechtsrelevant zu bezeichnen, wird in der Broschüre der DBK um Verständnis für die koranische Position geworben.
Die Deutsche Bischofskonferenz – eine moralische Instanz? Im Hinblick auf Gewalt in der Ehe wohl nur mit Einschränkungen.
Reinhard Wenner
DBK für islamischen Religionsunterricht
Leserbrief
zu
Kirche für islamischen Religionsunterricht
Zollitsch: Moschee-Bau gehört zur Religionsfreiheit – Religionsunterricht fördert die interreligiöse Kompetenz der Schüler
(Die Tagespost, Kath. Zeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur, 26.03.2009)
Laut Tagespost ist der Islam für die Deutsche Bischofskonferenz und ihren Vorsitzenden Erzbischof R. Zollitsch eine Religion. Er habe daher das Recht auf den Bau von Moscheen, konfessionellen Islamunterricht an staatlichen Schulen und den Status einer Körperschaft. Übersehen wird, dass der Islam eine Politreligion mit Überlegenheitsanspruch, totalitären Zügen und mit eigenem Rechtssystem, der Scharia, ist. Sie basiert auf dem Grundsatz der Verschiedenheit, das bedeutet, es gibt unterschiedliches Recht für Muslime und Nicht-Muslime, Frauen und Männer. Mit dem deutschen Recht und den universalen Menschenrechten ist das islamische Recht daher nicht vereinbar. Übersehen wird auch Allahs Erlaubnis zum „Töten bei Berechtigung“ und der durch Koran und Sunna geschürte und legitimierte Judenhass.
Mit ihren Pro-Islam-Plädoyers macht sich die DBK noch unglaubwürdiger als Schäubles DIK, die immerhin ein paar kluge und gegen die Islamverbände protestierende säkularisierte Muslime in ihren Reihen hat.
Vielleicht fehlen der DBK säkularisierte Christen? DBK und DIK unterstützen die „futuh“ (Eroberungen) des Islam hierzulande. Beide werden mit unseren Steuergeldern finanziert. Unglaublich!
Nach Prof. Dr. Carlo Schmidt muss ein Demokrat „den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen, um sie umzubringen.“ (Rede vom 8.9.48 im Parlamentarischen Rat) Diesen Mut wünsche ich der DBK.
Dr. Hiltrud Schröter, 02.04.2009
Schäuble und Fromm zur Gewalt im Islam
Schäuble und Fromm zur Gewalt im Islam
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble und Heinz Fromm, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sind sich einig: Der Islam ist ungefährlich. Die Gewalt muslimischer Radikaler und Terroristen ist „Missbrauch der Religion“.
Schäuble lässt in einem Brief vom 17.02.2009 an Helmut Zott schreiben, „dass nicht der Islam und die bei uns lebenden Muslime eine Bedrohung für unser Land darstellen, sondern Extremisten, die versuchen, eine Religion und deren Anhänger zu instrumentalisieren.“ Dies entspreche „der Einschätzung deutscher Sicherheitsbehörden“.
Fromm sagt am 16.03.2009 in einem Fernsehinterview: „Es ist der Missbrauch einer Religion für politische Zwecke und das findet eben, nachdem was wir sehen, auch in solchen Islamseminaren statt. Es gibt eine Reihe von Protagonisten, die diese Gelegenheit nutzen, um den einen oder anderen zu radikalisieren und womöglich auch für militante Aktionen, für terroristische Aktionen zu rekrutieren.“
Nach Schäuble und Fromm ist der Islam also eine Religion und Gewalt im Namen des Islam ist Missbrauch und Instrumentalisierung dieser Religion. Diese Fehleinschätzung auf höchster politischer und juristischer Ebene ist eine Gefahr für Demokratie und Sicherheit unseres Landes.
Der Islam ist eine Politreligion mit Herrschaftsanspruch weltweit, zu dessen Strategien neben Missionierung, Unterwanderung und Gebären auch Gewalt gehört. Im Unterschied zu säkularisierten Muslimen lassen sich jene, die den Koran als Allahs ewig gültiges Wort und einziges Gesetz anerkennen, zur Gewalt verführen, z.B. in Islamseminaren in Moscheen, Ferienheimen und staatlichen Einrichtungen. Sie gehorchen konsequent dem Gesetz Allahs mit seinen 67 Kampfbefehlen im Koran und folgen dem Vorbild des Feldherrn Mohammed mit seinen Gewalttaten von der Steinigung bis zu Pogromen.
Wer eine Gewaltideologie toleriert, auch wenn sie als Religion verschleiert auftritt, hat verloren.
Dr. Hiltrud Schröter, 18.03.2009
Islamischer Religionsunterricht an staatlichen Schulen
Islamischer Religionsunterricht – zwei Leserbriefe
Koran an der Schule statt Koranschule
(FAZ, 26.02. 2009, Uta Rasche)
Der Islam ist keine Religion im Sinne von Art. 4 GG und Art. 18 AEMR. Er ist eine Politreligion mit eigenem Rechtssystem, das nicht mit unserem vereinbar ist. Oberster Gesetzgeber ist Allah, der Koran enthält das Gesetz Allahs, das für Männer und Frauen, für Muslime und Nicht-Muslime unterschiedliches Recht vorschreibt. Mohammed ist das von Allah legitimierte Vorbild für alle Muslime. Es gibt keine Trennung von Staat und Religion.
Was bedeutet das für den Lehrplan und die Praxis im konfessionellen Islamischen Religionsunterricht? Hier in Kürze ein paar Fragen und Überlegungen dazu:
Werden muslimische Kinder und Jugendliche mit den folgenden Worten Allahs zu Gewalttaten verführt? „O ihr, die ihr glaubt, kämpft (qatala) gegen diejenigen von den Ungläubigen, die in eurer Nähe sind. Sie sollen von eurer Seite Härte spüren.“ (Koran 9:123) „Vorgeschrieben ist euch der Kampf (al-qital), obwohl er euch zuwider ist.“ (2:216) „So erlahmt nicht und ruft nicht zum Frieden auf, wo ihr die Oberhand haben werdet.“ (47:35)
Werden diese und viele andere Kampfbefehle Allahs kritiklos rezitiert? Wird mit Verspechen von ewigem paradiesischem Sex für den Kampf geworben? Wird der Terror zum Märtyrertum deklariert, und werden Terroristen als Märtyrer verehrt?
Werden Kinder und Jugendliche indoktriniert? Zum Antisemitismus? Allah hat Juden mehrfach im Koran verflucht und einige angeblich zu Affen und Schweinen gemacht (2:65, 5:60, 7:166). Nach mehreren Studien äußern islamische Jugendliche mehr antisemitische Vorurteile als alle anderen. Auch auf Schulhöfen! Werden sie außerdem indoktriniert zur Anerkennung der Vorherrschaft des Mannes über die Frau? Zur Herrschaft der Muslime über alle anderen (3:110), zum Vormarsch auf den von Allah versprochenen „Endsieg“?
Oder werden sie von ihren muslimischen Lehrern aufgeklärt über satanische Züge Allahs, die er im Koran selbst beschreibt? Danach führt Allah in die Irre, wen er will (14:4 u. a.), erschafft Menschen für die Hölle (7:179), schürt das Höllenfeuer (17:97), füllt es mit Menschen (11:119) und führt beim Töten den Muslimen die Hand (8:17). Werden sie aufgeklärt über die Gewalt Mohammeds, der z.B. Steinigungen anordnete und in seiner Gegenwart durchführen ließ. Über die Gefahr der Politreligion Islam für die Freiheit des Individuums, für Demokratie und gleiche Menschenrechte für alle?
Werden Teile des Korans wegen des Schürens von Hass, Gewalt und Antisemitismus für den Schulunterricht verboten? Wird vom Doppelgesicht Allahs die satanische Seite entfernt? Explizit oder heimlich? Wird der Koran geschönt?
Konfessioneller Islamischer Religionsunterricht mit Verführung und Indoktrination darf an staatlichen Schulen nicht zugelassen werden. Aber kritische Aufklärung über den Islam müsste für alle verpflichtend sein, damit niemand – wenn es zu spät ist – sagen kann, wir hätten es nicht gewusst, dass der Islam eine totalitäre Politreligion ist mit die Demokratie gefährdendem Potential.
Um nicht weiteren Vertrauens- und Stimmenverlust zu erleiden, sollte die Hessen-CDU ihre Schulpolitik bzgl. des Islam-Unterrichts fortsetzen und nicht Henzler, Hahn und Brockmann folgen. Sonst werden das Gesetz Allahs und seine politische Lobby siegen, und nach den Moscheen werden auch die Schulen eine Basis für die islamische Unterwanderung und Herrschaft in Deutschland sein. Wird der Koran erst in staatlichen Schulen gläubig gelesen und rezitiert, so werden sich die Koranschulen vermehren.
Dr. Hiltrud Schröter
Islamunterricht:
Auch SPD ist für Runden Tisch
(FNP 28.02.09)
Bei der Debatte um die Einführung des konfessionellen islamischen Religionsunterrichts ist die Diskussion um den islamischen Gesprächspartner sicher wichtig. Bedeutsamer und folgenreicher ist jedoch die Entscheidung über Lehrinhalte bzw. einen Lehrplan. Allah und der Koran haben ein Doppelgesicht: eine Seite des Friedens und eine satanischer Gewalt. Außerdem ist der Islam eine Politreligion, die die Herrschaft über alle anderen anstrebt. Damit müssen sich Politiker endlich befassen. Sonst beschert uns die Einführung des Islamunterrichts eine Zunahme der Gewalt, des Antisemitismus, die Wiederkehr des Patriarchalismus und den Untergang der Demokratie.
Dr. Hiltrud Schröter Veröffentlicht in FNP am 4.3.09
Europäische Justiz
Leserbrief
zu
Die Freislerisierung der europäischen Justiz – Mohammeds willige Vollstrecker
von Conny Axel Meier
Vielen Dank für die wichtige Zusammenstellung von Justizurteilen im Sinne der totalitären islamischen Ideologie!
Die Zahl der Assistenten Allahs nimmt in Europa erschreckend zu. Ihr Dhimmi-Gehorsam und die wachsende Legitimierung der Scharia tragen bei zur Zerstörung der westlichen Demokratien. Hinzu kommt der wachsende Einsatz von Funktionseliten in Politik und Wissenschaft für den Bau von Kalifatstützpunkten, Mega-Moscheen, türkischen, iranischen und saudischen Dependancen – sprachlich verschleiert als „Gottes- bzw. Gebetshäuser“ – und bei der Verharmlosung und Schönfärbung des islamischen Herrschaftssystems. Zum dritten Mal in nur 80 Jahren verfallen hierzulande Intellektuelle einem totalitären System, und die Risiken der Kritiker wachsen kontinuierlich. Eine deutsche Krankheit? Die Entwicklung ist zum Verzweifeln.
Ich danke allen, die den Mut und die Kraft zum Widerstand gegen die Islamisierung Europas aufbringen, besonders der letzten vom Volksgerichtshof unter Vorsitz von Roland Freisler am 19. April 1943 verurteilten und noch lebenden Widerstandskämpferin der „Weißen Rose“.
Dr. Hiltrud Schröter