Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht
Gastbeitrag: Einladung zur Demo
„Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht“
Liebe Mitglieder in der „Bürgerbewegung Pax-Europa“ (BPE)!
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!
Im Emblem der BPE haben wir drei entscheidende Begriffe formuliert: Menschenrechte, Demokratie sowie die Verteidigung unserer Gesellschaft gegen die Islamisierung. Zu den Menschenrechten gehört wesentlich auch die Religionsfreiheit.
Damit meinen wir natürlich nicht jene Religionsfreiheit, welche sich ZMD, DITIB und Co erstreiten wollen, um unsere gesamte Gesellschaftsordnung unter das Gesetz Allahs zu zwingen. Zum Menschenrecht der Religionsfreiheit im Sinne der Aufklärung sowie unseres Grundgesetzes gehört die Möglichkeit, sich über seine Religion kritisch zu äußern und sie auch verlassen zu können.
Vom real existierenden Islam dagegen wissen wir um die teils tödliche Bedrohung von Konvertiten. Erst kürzlich mussten zwei Muslime, die sich für den christlichen Glauben interessierten, aus der Justizvollzugsanstalt Bremen in eine andere JVA verlegt werden. Darüber berichtet freilich keine Zeitung. Ich erfuhr es vom dortigen Gefängnispfarrer.
Wer die Biographien von Konvertiten kennt, den graust es!
In Dresden wurde eine Muslima von einem Nichtmuslim erstochen, der offensichtlich ihre Religionszugehörigkeit beschimpfte. Der Mann gehört schwer bestraft. Keine Frage! Wenn ich jedoch daran denke, welchen Aufstand und welchen Hass es in der islamischen Welt gab, als der Tod der Muslima bekannt wurde, frage ich mich nach unserer Ergriffenheit und unserem Engagement, wenn z.B. Konvertiten in islamisch geprägten Ländern verhaftet werden und mit furchtbaren Strafen rechnen müssen. Im Grunde haben wir es uns noch gar nicht recht klargemacht, heute bereits für die Menschenrechte unserer Enkel kämpfen zu müssen.
Warum schreiben wir dies?
Wir BPE-Vorstandskollegen René Stadtkewitz und Wilfried Puhl-Schmidt bereiten gerade eine Mahnwache an der iranischen Botschaft in Berlin vor. Wir wollen dagegen demonstrieren, dass im Iran Konvertiten inhaftiert sind, die einer möglicherweise blutigen Strafe entgegensehen. Vom Parlament beschlossene Gesetzesentwürfe sehen Auspeitschen, Essensentzug und auch die Todesstrafe vor.
Ganz konkret gilt unsere Sorge zwei Frauen (Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh Esmaeilabad), die wegen ihres Übertritts zum Christentum seit März 2009 mit 25 anderen Frauen in einer(!) Zelle eingesperrt sind.
Gemäß dem Selbstverständnis der BPE als Menschenrechtsorganisation arbeiten wir eng mit Mitgliedern der „Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte“ (IGFM) zusammen, um die Demo zu realisieren. Wir möchten Sie ausdrücklich zu dieser Demo einladen. Besser gesagt: wir bitten Sie geradezu darum, sich zu beteiligen. Die Muslime würden lachen und spotten, wenn wir nur 50 Demonstranten auf die Beine brächten.
Wann und Wo?
Die Demo findet am Samstag den 15.8.2009 in der Zeit von 11.00 – 13.00 Uhr vor der iranischen Botschaft statt. Diese liegt in der Podbielskiallee 67, 200 Meter von der U-Bahn-Haltestelle „Podbielskiallee“ entfernt.
Vielleicht wird Ihre Entscheidung zur Teilnahme an der Demo auch dadurch beflügelt, unserer Hauptstadt einen Besuch abzustatten.
Die DB macht übrigens zusammen mit Berliner Hotels günstige Angebote. Im Moment am günstigsten ist z.B. Hin- und Rückfahrt (mit Bahncard) incl. 1 Nacht im Hotel mit Frühstück für 89 € pro Person im DZ. Eine Verlängerung um eine Nacht kostet zusätzlich 33 €. An jedem Bahnhof liegt dazu Informationsmaterial aus. Diese Angebote sind freilich sehr begehrt. Wie wär´s mit einer baldigen Entscheidung?
In der Hoffnung, dass viele Leser dieser Zeilen sich angesprochen fühlen, grüßen wir alle nachdenklichen Zeitgenossen.
René Stadtkewitz und Wilfried Puhl-Schmidt
Religionsfreiheit als ursprüngliches Menschenrecht
„Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht“ – nicht nur das, sondern auch ein zentrales, elementares und – bezogen auf die Genese der Menschenrechtsidee – ursprüngliches Menschenrecht.
Christliches Gedankengut zeigt sich im Kontext der liberalen Menschenrechte in der Entwicklung, dem Wesen und dem Geltungsanspruch dessen, was als Freiheit von staatlicher Allmacht definiert wird. Es zeigt sich in Leib- und Lebensrechten, wie etwa im Folterverbot, und es liegt Freiheits- und Gleichheitsrechten zugrunde. Die vielen Freiheiten in Politik, Wissenschaft, Medien und Kunst, das macht ein Blick in die Entwicklungsgeschichte der Menschenrechtsidee deutlich, gründen auf der einen elementaren Freiheit, der Religionsfreiheit. Dies lässt sich historisch zurückverfolgen bis zum Exodus des jüdischen Volkes, in der sich die erste kollektive Freiheitsbewegung der Geschichte manifestiert, deren Motiv auch in der religiösen Integrität der Israeliten liegt.
Die Verdichtung und Konkretisierung des Menschenrechtsgedankens wird auch und gerade von den Glaubenskonflikten des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts geprägt, begründet die Auseinandersetzung um den „wahren“ Glauben doch einen tief in breite Bevölkerungsschichten wirkenden Widerstandsethos („Protestantismus“). In der Rechtsfigur der Gewissens- und Religionsfreiheit erwächst die entscheidende Triebfeder der menschenrechtlichen Entwicklung.
Selbstredend ist es v.a. die Kirche, die in der Religionsfreiheit „die Grundlage aller Menschenrechte“[1] sieht und den Staat zur Wahrung „des grundlegendsten Rechts“[2] in die Pflicht nimmt. Aber nicht nur die Kirche sieht das Verhältnis von Religionsfreiheit und Menschenrechten so. Die Annahme, Religionsfreiheit sei „Fundament aller menschlichen Freiheiten“ wird in der weltlichen Rechtstheorie damit begründet, dass sie „lebensspendend“ sei,[3] was Jellinek, den „Altmeister der deutschen Staatsrechtslehre“[4], die These aufstellen ließ, dass die Religionsfreiheit der Durchsetzung aller anderen Freiheiten vorausgegangen sei: die Religionsfreiheit sei „das Ursprungsrecht der verfassungsmäßig gewährten Grundrechte“[5]. Und schließlich ist es der Marxist Bloch, der sagt: „Die Bedeutung der Glaubensfreiheit kann daran gemessen werden, daß in ihr der erste Keim zur Erklärung der übrigen Menschenrechte enthalten ist“[6].
[1] Schotte: Die Religionsfreiheit als Menschenrecht im Gedankengut von Papst Johannes Paul II. In: Gewissen und Freiheit. 2. Hj., Nr. 25 (1985), S. 67.
[2] So hat Papst Johannes Paul II. die Religionsfreiheit am 10.3.1984 in einer Ansprache zum Thema „Die Grundrechte des Menschen und die Religionsfreiheit“ anlässlich des 5. Internationalen Juristischen Kolloquiums der Lateranuniversität genannt. Vgl. Schotte: S. 68.
[3] Blum: Religionsfreiheit als fundamentaler Bestandteil menschlicher Grundfreiheiten. In: Grulich, R. (Hrsg.): Religions- und Glaubensfreiheit als Menschenrechte. Schriftenreihe der Ackermann-Gemeinde, Nr. 30 (1980), S. 34.
[4] Kimminich: Religionsfreiheit als Menschenrecht. Untersuchungen zum gegenwärtigen Stand des Völkerrechts. Mainz / München 1990, S. 81.
[5] Jellinek: Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Ein Beitrag zur modernen Verfassungsgeschichte. München 1895, S. 1. Gegen Jellineks Darstellung der historischen Zusammenhänge – nicht gegen die rechts-dogmatische Begründung der zentralen Bedeutung der Religionsfreiheit in der Menschenrechtssystematik überhaupt – wendet sich Maier: Religionsfreiheit in den staatlichen Verfassungen. In: Rahner et al.: Religionsfreiheit. Ein Problem für Staat und Kirche. München 1966, S. 31.
[6] Bloch: Naturrecht und menschliche Würde. Frankfurt a.M. 1975, S. 66 f.
Ringen um Freiheit war und ist also zunächst das Ringen um Religionsfreiheit. Angesichts dieses ideenhistorischen Befundes müssen alle Versuche, die Religionsfreiheit als Menschenrecht zu relativieren, jeden Menschen aufschrecken, dem es um sein Recht geht. In diesem Sinne wünsche ich der „Bürgerbewegung Pax Europa“ viel Kraft bei ihrer Aufklärungsarbeit und bedanke mich für deren wertvolle Arbeit, gerade auch im Hinblick auf das Thema „Christenverfolgung“, das in den Medien marginalisiert wird, obgleich es ein weltweites Problem von großem Ausmaß darstellt.
Dr. Josef Bordat
jobo72
September 11, 2009 um 14:00
Tutzing im November 2009: Islamverharmlosung oder Islamverherrlichung oder beides, und ganz viele Imame gleich dazu?
Die Evangelische Akademie Tutzing lädt ein, Tagungsthema: ‘Ausbildung von Imamen in Deutschland’. 23.-24.11.2009
Tagungsleitung: Dr. Friedemann Greiner.
Reden oder Beiträge von:
Mathias Rohe (’Das islamische Recht’ (2009), er war 2009 Gutachter bzgl. Berlin-Wedding: Gebetsraum-Urteil / Diesterweg-Gymnasium)
Imam Benjamin Idriz (Moschee Penzberg, bezahlt vom Herrscher von Schardscha, mehrere Vorsitzende die Gemeinde sind für jahrelange Mitgliedschaft in der Milli Görüs bekannt worden, Idriz korrespondiert mit Yusuf al-Qaradawi, alle Frauen sehr verschleiert)
Weihbischof Dr. Hans-Jochen Jaschke (Deutsche Bischofskonferenz)
Prof. Dr. Saban Ali Düzgün (Theologische Fakultät der Universität Ankara)
N.N. (DITIB)
Janbernd Oebbecke (mit dem vorsichtig säkularen Muhammad Kalisch, der Fundamentalistin Lamya Kaddor, dem Islamisten Murad Wilfried Hofmann usw. war er 2005 Mitherausgeber von ‘Muslime im Rechtssstaat’)
Prof. Dr. Enes Karic (Professor für Koranstudien an der Univ. Sarajevo; Allianz-Stiftungsprofessur an der LMU München)
Dr. Heiner Köster (Eugen- Biser- Stiftung, diese kürte den al-Qaradawi treu ergebenen ECFR-Großmufti Mustafa Ceric)
N.N. (Sprecher des Koordinationsrates der Muslime)
Prof. Dr. Hans Vöcking (Consilium Conferentiarum Episcoporum Europae (CCEE))
ein Vertreter der bayerischen Regierung
ein Vertreter des bayerischen Innenministeriums.
Information:
http://vera.evlka.de/meinesuche_detail.php3?id=207817&meineSucheID=302
http://www.ev-akademie-tutzing.de/doku/html2pdf/pdf_gen/demo/html2ps.php?URL=http://www.ev-akademie-tutzing.de/doku/programm/detail.php3;part=prog,lfdnr=1445
Jacques Auvergne
Oktober 6, 2009 um 5:46